Verhinderungspflege
Entlastung für Pflegende Angehörige
Entlastung für Pflegende Angehörige
Verhinderungspflege
Betreuung bei Ausfall der Pflegender Angehörigen – stundenweise / Tagesweise, als Kassenleistung gemäß § 39 SGB XI
Wenn eine pflegende Person – z.B. ein Familienmitglied vorübergehend verhindert ist (durch Urlaub, aus gesundheitlichen oder anderen Gründen) übernimmt Adika-Pflege die Betreuung im Rahmen der Verhinderungspflege.
Wir können in dieser Zeit alle Leistungen sicher stellen, die notwendig sind, um den Pflegebedarf Ihres Angehörigen zu decken.
Unsere Unterstützung im Alltag umfasst derzeit keine umfassende hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen von Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse.
Wir bieten Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen rund um die Ernährung:
Wenn Sie privaten Bedarf an zusätzlichen Leistungen haben – sprechen Sie uns bitte an.